Führt das Informationsregister, das DORA Artikel 28 Finanzunternehmen für jede IKT-Drittvereinbarung vorschreibt — aufgebaut auf den Verträgen und Dienstleistern, die Sie ohnehin führen, statt auf einer parallelen Tabelle.
- Informationsregister für IKT-Drittvereinbarungen
- Aus dem Dienstleisterregister erzeugt, nicht erneut erfasst
- Vertrags-, Funktions- und Kritikalitätsattribute
- Audit-protokolliert, exportierbar für die aufsichtliche Meldung