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Modul

DORA-Register

Das DORA-Informationsregister für vertragliche Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern — Artikel 28, in der Struktur, die die Aufsicht erwartet.

Führt das Informationsregister, das DORA Artikel 28 Finanzunternehmen für jede IKT-Drittvereinbarung vorschreibt — aufgebaut auf den Verträgen und Dienstleistern, die Sie ohnehin führen, statt auf einer parallelen Tabelle.

  • Informationsregister für IKT-Drittvereinbarungen
  • Aus dem Dienstleisterregister erzeugt, nicht erneut erfasst
  • Vertrags-, Funktions- und Kritikalitätsattribute
  • Audit-protokolliert, exportierbar für die aufsichtliche Meldung